Projekt Beschreibung
Unterstützungskasse
Unterstützungskasse
Auch wenn sie als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich für alle Arbeitnehmer geeignet ist: Besonders attraktiv ist die Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Diese haben eine gesonderte Stellung innerhalb des Unternehmens und sind deswegen unter Umständen auch nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet – was zwar einerseits ein großer Vorteil ist, andererseits aber zur Folge hat, dass sie auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Deswegen ist der Abschluss einer privaten und/oder betrieblichen Altersvorsorge, zum Beispiel in Form einer Unterstützungskasse, für Gesellschafter-Geschäftsführer unbedingt notwendig.
Verantwortung übernehmen Gesellschafter-Geschäftsführer Tag für Tag. Was sie mit Blick auf ihre eigene Zukunft nicht vergessen sollten:
Sie tragen auch Verantwortung für ihre Altersvorsorge.
Für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) eignet sich besonders die Unterstützungskasse. Doch dieser Durchführungsweg ist nicht nur sehr attraktiv, sondern auch sehr komplex.
Die Unterstützungskasse wickelt die bAV für das Unternehmen ab. Konkret bedeutet das, dass sie nicht nur den Ansparprozess organisiert, sondern auch die Renten an die Versorgungsempfänger auszahlt. Als Durchführungsweg ist sie vor allem aus folgenden Gründen beliebt:
Zum einen können hier die Gehaltsteile nahezu unbegrenzt steuerfrei umgewandelt werden.
Zum anderen bleibt in der Regel die Bilanz unberührt.
Außerdem kann das Unternehmen arbeitgeberfinanzierte Beitragsanteile als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Ein weiterer Vorteil ist die steuerliche Verteilung der Auszahlung in der Rentenphase
Entsprechend stellt der Steuergesetzgeber hohe Anforderungen an die Versorgungszusage.
„Das Finanzamt prüft unter anderem die Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit sowie die Einhaltung der Probezeit und Wartezeit“
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WAS WIR FÜR SIE TUN
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Betreuung auch in der Rentenphase
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