
Ihre Versicherungsexperten in Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland
VIMA GmbH & Co.KG
Geschäftskundenangebot
Der unabhängige Versicherungsberater und Finanzberater für Privatkunden und Firmenkunden.
- Kompetent
- Zuverlässig
- Persönlich
VIMA hat sich in über 30 Jahren ihres Bestehens als zuverlässiger Partner von mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern profiliert.
VIMA kennt als inhabergeführtes Unternehmen die Herausforder-ungen, die es für Geschäftsinhaber und Geschäftsführer zu bewältigen gilt.
Als unabhängiger Versicherung­svermittler mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von gewerblichen Kunden sorgen wir für angemessenen Schutz vor Betriebs- und Elementarrisiken, Altersvorsorge und die Vorsorge zu den allgemeinen Unternehmensrisiken.
Als unabhängiger Versicherungsvermittler sind wir an keinen Anbieter von Versicherungen oder Finanzanlagen gebunden, sondern wählen frei aus dem Gesamtmarkt das Angebot aus, das auch wirklich zu Ihrem Unternehmen passt.
Diese Unabhängigkeit müssen wir uns täglich neu erarbeiten, nur wer das Angebot kennt und versteht, kann frei entscheiden, dies gilt für Versicherungs- wie auch Finanzprodukte.
Wir arbeiten mit unseren Kunden langfristig zusammen. Der Vertragsabschluss ist bei uns der Beginn der Zusammenarbeit.
Wir sind als unabhängiger Versicherungsvermittler geschult in der Risikoanalyse, unsere Detailkenntnis ermöglicht es, mit dem Versicherungsnehmer ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das Überschneidungen ausschließt, aber die Kernrisiken zuverlässig abdeckt.
Ob AG, GmbH, OHG, UG oder Einzelunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler, wir kennen die passendsten Angebote und die dazugehörigen Tarife.
Durch die langjährige Betreuung von Gewerbekunden wissen wir um die Gefahren, die unterschätzt werden und die rechtlichen Fallgruben, denen unbedingt auszuweichen ist.
Ich habe schon mit vielen Versicherungsberatern zu tun gehabt. Ich habe jedoch noch nie einen so kompetenten und ehrlichen Versicherungs-fachmann wie Herrn Florian Schäfer kennen gelernt. Ich kann die Firma mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen.
Ich kann die VIMA GmbH & Co KG insbesondere Herrn Florian Schäfer zu 100% weiterempfehlen.
Herr Schäfer berät meine Familie und mich seit 2017. ... Herr Schäfer hat mich bis jetzt immer kompetent und erfolgssicher beraten und er ist immer sehr flexibel in der Terminvergabe. Ich würde eine Zusammenarbeit mit ihm jederzeit wiederholen und weiterempfehlen.
Diese Angebote sind nur ein kleiner Teil unseres umfangreichen Angebotes an Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Die Vielzahl von Angeboten mit unterschiedlichen Leistungsversprechen setzt eine sorgfältige, individuelle Analyse der Situation des Interessenten voraus. Durch unseren Überblick über das gesamte Versicherungsportfolio ist es uns möglich, im jeweiligen Bedingungswerk der einzelnen Anbiete die qualitativ beste Lösung für Ihre Herausforderung zu finden.
Im Werdegang der meisten Geschäftsführer finden sich meist nur kurze Zeiten der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Rentenversicherung und daher ist für diesen Personenkreis eine zusätzliche Vorsorge unerlässlich.
Geschäftsführer, auch geschäftsführende Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, sind Angestellte und damit werden Versorgungszusagen aus dem Arbeitsvertrag möglich. Durch diese besondere Vertragskonstellation ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten der Vorsorge.
Wir können Ihnen verschiedene attraktive Möglichkeiten zur Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern wie die Unterstützungskasse und die Direktversicherung präsentieren. Für Selbstständige wurde die Rürup-Rente geschaffen, bei der die Ansparphase steuerlich begünstigt wird. Wir beraten Sie gerne zu diesen Alternativen.
Wir möchten gerne Ihr Anliegen kennenlernen oft ergeben sich in einem Gespräch völlig neue Einblicke und Möglichkeiten.
Die Sicherstellung der Geschäftskontinuität stellt eine große Herausforderung für Unternehmen dar. Wir unterstützen Unternehmen hierbei durch unsere Produkte zur Versicherung der Leistungsträger, sowie aller relevanten Betriebsmittel. Übergeordnete Produkte wie die Haftpflicht oder Rechtsschutzversicherung runden das Portfolio ab.
Eine Reihe von wiederkehrenden Fragen versuchen wir in unseren FAQs zu beantworten. Selbstverständlich freuen wir uns auch auf ein persönliches Gespräch oder darauf, dass Sie sie uns schriftlich mitteilen.
Längst gibt es reichlich Untersuchungen zu der Frage, welche Kriterien die größte Rolle spielen. Die Ergebnisse bei Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbstständigen sind eindeutig: Die Qualität der Schadensregulierung führt deutlich vor dem Preis.
Unter der Qualität der Schadensregulierung sind zum einen die zeitnahe Abwicklung und zum anderen der Umfang der Leistungen zu verstehen. Eine Versicherung muss den Schadensfall prüfen und den Leistungsumfang im Einzelfall feststellen, jedoch sollte der Vorgang zeitlich und sachlich nachvollziehbar bleiben.
Im Schadensfall entscheidet sich, ob das bei Vertragsabschluss günstigste Angebot dies auch wirklich war.
Das wichtigste Kriterium ist die völlige Unabhängigkeit des Vermittlers von Versicherungsunternehmen. Sie ist gesetzlich bei Versicherungsmaklern, die ein eigenes zulassungspflichtiges Gewerbe bilden, garantiert. Der Bundesgerichtsgerichtshof bescheinigt ihnen eine treuhänderähnliche Funktion an der Seite der Versicherten. Zu den Pflichten eines Versicherungsmaklers gehört die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes, die Vermittlung der entsprechenden Verträge unter Wahrung der Interessen des Versicherungsnehmers. Schließlich obliegt ihm die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung der bestehenden Versicherungsverhältnisse. Dazu zählt auch die Abwicklung von Schadensfällen.
Sowohl der Versicherungsmakler, als auch der ungebundene Versicherungsvermittler haften gegenüber dem Versicherungsnehmer für eine schuldhafte Pflichtverletzung. Der gebundene Versicherungsvermittler handelt im Auftrag von Versicherungsunternehmen.
Zunächst ist immer zu fragen, welche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind und welche im Ermessen des Einzelnen liegen.
Die wohl bekannteste Pflichtmitgliedschaft besteht bei den Berufsgenossenschaften, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Einzelvorschriften verpflichten Ärzte, Rechtsanwälte und auch Versicherungsmakler, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine weitere typische Pflichtversicherung ist die Kfz-Versicherung.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar in der Regel freiwillig, aber absolut notwendig.
Das gesamte Risikopotential abzuschätzen ist, natürlich in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und dem Umfang der Geschäfte, eine Aufgabe für Spezialisten im Bereich der Unternehmensvorsorge und bedarf großer Erfahrung.
Dabei gilt es nicht nur, das dem Betrieb innewohnende Risiko abzuschätzen, sondern auch die Risikobereitschaft des Unternehmers und eine Übereinstimmung zwischen dieser und dem objektiv notwendigen Schutz herzustellen.
Pauschale Summen zu nennen, ist nicht möglich.
Versicherungsprämien sind immer das Resultat aus zu versicherndem Risiko, der Selbstbeteiligung und der möglichen finanziellen Höhe des Schadensfalles. Dazu bieten nahezu alle Versicherungen günstige Einstiegstarife für Unternehmensgründer an. Wichtig ist vor allem, dass die Verpflichtungen für Versicherungsverträge in einem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen und sonstigen Aufwendungen stehen.
Zu den Aufgaben eines Versicherungsmaklers gehört die Begleitung des Versicherungsverhältnisses. Dazu gehört auch die regelmäßige Anpassung einer Reihe von Versicherungen an die tatsächlichen Gegebenheiten. Die Zahl der Beschäftigten ändert sich, die Umsätze und Lagerbestände steigen oder fallen und Maschinen werden ausgetauscht, was zu einer Neubewertung des Inventars führen kann.
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Versicherten und Versicherungsmakler hilft Über- wie Unterversicherung zu vermeiden.
Auch hier gilt: Zahlen gelten immer nur für den Einzelfall. Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich nach dem Geschäftszweck und dem Geschäftsvolumen, dem erzielten Umsatz.
Für einen Maler und Lackierer, der etwa 150.000 Euro im Jahr Umsatz erzielt, kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einer Selbstbeteiligung im Schadensfall bei Sachschäden von 500 Euro und ohne Selbstbeteiligung bei Personenschäden bei einer Versicherungssumme von 5.000.000 Euro weniger als 60 Euro im Monat.
In vielen Fällen kann erst die genaue Risikoanalyse zeigen, welche Versicherungsart, Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine Kombination die richtige Wahl ist. Die Höhe der Versicherungssummen ist zwangsläufig mit dem Einzelfall verbunden.
Arbeitnehmer sind in Deutschland bis zu einer gewissen Einkommenshöhe Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese umfasst die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung.
Die gesetzliche Krankenkasse kann alle 12 Monate gewechselt werden. Die Tarife unterscheiden in der Höhe nur geringfügig, jedoch bei den Leistungen, insbesondere bei Zahnersatz.
Arbeitgeber müssen unterscheiden zwischen der Zwangsmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaften und der gesetzlichen Auflage, sich für einen Deckungsbereich einen privaten Versicherer zu suchen. Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und damit für jeden Arbeitgeber Ansprechpartner.
Gewisse Berufe wie Arzt, Apotheker und Gewerbe wie Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler müssen Berufshaftpflicht- oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen abschließen, um die Zulassung zu erhalten.
Die eigene wirtschaftliche Lage ist für die allermeisten von uns ein hochsensibles Thema. Wir betrachten Sie als unsere Privatsache und vielen ist es unangenehm, mit Fremden darüber zu sprechen. Für eine gute und juristisch einwandfreie Finanzberatung ist jedoch die genaue Kenntnis der Verhältnisse Voraussetzung. Statt wechselnder Ansprechpartner begleitet der Vermögensberater als der eine für alle Finanzfragen seine Kunden durch das Leben. Niemand kann zu allen Problemen immer sofort die Antwort bereithalten, aber mit einer starken Gemeinschaft im Rücken wie der VIMA lassen sich stets Lösungen im Kundeninteresse finden.
Nur eine sorgfältige Risikoanalyse und eine aktuelle Begleitung des Geschäftsverlaufs können dies vermeiden. Dabei ergibt sich in der Praxis nicht selten das Problem, dass sowohl Geschäftsinhaber wie auch Geschäftsführer nicht gerne über die tatsächlichen Geschäftszahlen reden wollen oder auch dürfen.
Hier ist der Versicherungsvermittler mit der delikaten Aufgabe gefordert, unmissverständlich klarzumachen, dass die Gültigkeit des Vertrages an die Angabe echter Zahlen (vor allem Umsatz) gekoppelt ist.
Enthalten die Geschäftszahlen durchlaufende Umsätze, so kann dies in einem Versicherungsvertrag durchaus berücksichtigt werden.
Versicherungsmakler sind Kaufleute nach HGB. Sie sind nicht an einer Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern „stehen treuhänderisch an der Seite der Versicherten“ (BGH). Des Weiteren handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Gewerbe. Neben einem Sachkundenachweis und einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung werden persönliche Zuverlässigkeit und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verlangt.
Versicherungsvermittler oder Versicherungsvertreter arbeiten im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften, auch wenn sie rechtlich selbstständig sind.
Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger des Versicherungsunternehmens und seine Fehler werden diesem zugeordnet. Der Versicherungsmakler, sowie der unabhängige Versicherungsvermittler kann von seinem Kunden haftbar gemacht werden.
Wir beraten Sie gerne zu einer funktionierenden, für beide Seiten sinnvollen Lösung.