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LEISTUNGEN

Was ist die Rürup-Rente / Basis-Rente und was zeichnet Sie aus?

Ähnlich wie die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Rentenversicherung ist auch die Rürup-Rente / Basis-Rente eine Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente wird auch Basis-Rente genannt und ist ebenfalls staatlich gefördert. Im Jahre 2021 können 92% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden So sind im Jahr 2021 pro Person und Veranlagungsjahr maximal 25.787 € € (51.574 € für Verheiratete) steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (inkl. der Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. berufsständischen Versorgungswerken).

UNSERE LEISTUNGEN

Individuell abgestimmte Marktanalyse

Wir überprüfen den Markt für Sie! DARAUF ACHTEN WIR BEI DER RÜRUP-RENTE

  • Eignung der Rürup-Rente / Basis-Rente als passender Vorsorgebaustein
  • Steuervorteile insbesondere für Selbstständige, gut verdienende Angestellte,
  • Berufsunfähigkeitsversicherung als Kombination mit einer Rürup-Rente
  • Möglichkeit flexibler Zuzahlungen in der Ansparphase
  • Absicherung der Hinterbliebenen
  • garantierte Rentenfaktoren
  • Ausführliche und individuelle Beratung durch unsere qualifizierten Versicherungsvermittler
VIMA GmbH & Co. KG wir beobachten den Markt für Sie

Für wen ist die Rürup-Rente / Basis-Rente geeignet?

Eine Basisrente wird vor allem Selbstständigen empfohlen: Da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ermöglicht ihnen die Rürup-Rente eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente und frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres. Abhängig vom Rentenbeginn wird die ausgezahlte Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Folgende Vorteile bietet die Rürup-Rente / Basis-Rente:

  • Es wird – wie auch bei anderen Rentenversicherungsverträgen – eine lebenslange Leibrente gezahlt.
  • Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug), wobei Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise der Versorgungswerke das Kontingent schmälern.
  • Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Wertsteigerungen in der Ansparphase unterliegen auf Seite des Versicherungsnehmers keiner Besteuerung.
  • Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt. Der Beitrag für einen eingeschlossenen Baustein der „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ gilt dabei als Beitrag für die Altersvorsorge.
  • Flexible Besparung: Die Kosten können zunächst niedrig gehalten werden, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies nur eingeschränkt erlauben. Einzahlungen können zeitweise auch ausgestzt werden.
  • Lediglich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte zahlen auf den Rürup-Auszahlbetrag Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Alle übrigen erhalten die Auszahlung ohne Abzüge zugunsten der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Unsere Versicherungsvermittler / Finanzberater unterstützen Sie gerne bei der Wahl des passenden Produktes.