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VIMA GMBH & CO. KG UNSER ANGEBOT

Geschäftsführerversorgung - Wie sie sich für ihre finanzielle Zukunft absichern

LEISTUNGEN

Was man über die Geschäftsführervorsorge wissen muss

Gerade bei den Geschäftsführern spielt die betriebliche Altersversorgung (bAV) eine sehr große Rolle, um die Geschäftsführerversorgung darstellen zu können. Zum einen haben Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel noch weniger als die eigenen Mitarbeiter zu erwarten haben und zum anderen sich für diese Personengruppe erheblich größere Spielräume ergeben. Je größer die Spielräume aber auf der einen Seite sind, umso größer ist zumindest aus Sicht der Finanzämter, auch die Gefahr von Missbrauch. Besonders wichtig ist daher, genau zu wissen was geht und wie es rechtssicher zu gestalten ist.

Im Hinblick auf die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersversorgung werden die Geschäftsführer je nach ihrem Status sehr unterschiedlich behandelt. Zum einen gibt es eine Unterscheidung nach der Rechtsform des Unternehmens in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften und zum anderen nach der Beteiligung des Geschäftsführers am Unternehmen

 

Was gilt es bei der Geschäftsführerversorgung zu beachten?

Bei Personengesellschaften

Der Einzelkaufmann ist „selbstständiger“ Unternehmer im eigentlichen Sinne dieses Wortes. Da er natürlicherweise keine Verträge mit sich selbst schließen kann – also beispielsweise auch keinen Arbeitsvertrag – kann er sich selbst auch keine betriebliche Altersversorgung zusagen.

Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und die Erzielung von Einkünften aus diesem Arbeitsverhältnis ist aber elementare Voraussetzung für eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung. Das Gleiche gilt für alle Geschäftsführer von Personengesellschaften (KG, OHG), die gleichzeitig Gesellschafter sind, sodass Ihre Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit als selbständige Tätigkeit anzusehen sind.

Bei Kapitalgesellschaften

Auch für den Geschäftsführer der GmbH & Co. KG wird unterstellt, dass er „selbstständiger“ Unternehmer ist, wenn er gleichzeitig Kommanditist ist und die Verwaltung der KG der einzige Geschäftszweck der GmbH ist.

Eine Geschäftsführerversorgung ist für diesen Personenkreis dann nicht möglich. Hier bleibt nur die Möglichkeit der privaten Vorsorge, die dann entsprechend auch steuerlich leider weniger gefördert wird.

Hat der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte, so beherrscht er die Gesellschaft und gilt sozialversicherungsrechtlich als selbstständig und unterliegt damit nicht der Sozialversicherungspflicht und damit auch nicht den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes.

Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bleibt jedoch Angestellter mit Gehaltsanspruch. Insoweit kann er auch eine aus seinem Anstellungsverhältnis begründete Versorgungszusage erhalten, die auch steuerrechtlich anerkannt wird. Eine Geschäftsführerversorgung ist somit möglich.

Sofern überhaupt für den Geschäftsführer bzw. Vorstand einer Kapitalgesellschaft ein Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, so reicht dieser im Regelfall nicht für eine adäquate Versorgung aus. Dies gilt in besonderem Maß für das Risiko der Berufsunfähigkeit.

Die betriebliche Altersversorgung kann diese Lücke bei entsprechender Gestaltung vollständig aus unversteuerten Erträgen des Unternehmens schließen, so dass ein optimaler Wirkungsgrad erreicht wird.

„Bei der Geschäftsführervorsorge ist die steuerliche Komponente im Beratungsgespräch sehr wichtig, aufgrund unserer im Haus befindlichen Steuerberater und Rechtsanwälte ist unsere Beratungskompetenz in diesen speziellen Themengebieten zu 100% gegeben. Auch Beratungsgespräche mit Ihrem Steuerberater sind keine Seltenheit.“  Florian Schäfer, Geschäftsführer VIMA GmbH & Co. KG

VIMA bietet überzeugende Vorteile mit seiner Beratung

Indem Sie sich für einen langjährig erfahrenen und fachkompetenten Honorarberater wie zum Beispiel VIMA entscheiden, können Sie gleich von mehreren, unschlagbaren Vorteilen profitieren:

  • erfahren Sie mehr über die Rechtsformen und Anforderungen für die Umsetzung
  • Möglichkeiten der Anpassung und Überprüfung der Geschäftsführervorsorge im Laufe der Zeit
  • Vergleich verschiedener Angebote und Beratung bei der Auswahl einer geeigneten Lösung
  • die Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern und die Informationspflichten
  • genießen Sie günstige Konditionen (ohne teure Provisionen!)
  • erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche, individuelle Beratung
  • transparente Finanzberatung und Planungen
  • Möglichkeiten der Verknüpfung mit anderen Vorsorgeformen, wie z.B. Betriebsrenten oder Unterstützungskassen
  • Risiken und mögliche Fallstricke bei der Umsetzung

Eine Beratung zur Geschäftsführervorsorge bietet viele Vorteile für Geschäftsführer und Unternehmer. Das freundliche und erfahrene Team von VIMA bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung in allen Fragen der Vorsorge und die Absicherungen Ihrer Finanzen. Gemeinsam können Finanzierungsstrategien entwickelt werden, die das Unternehmen vor finanziellen Engpässen schützt.

Kundenstimmmen

Unsere Kunden sind begeistert von unserer Leistung – und das aus gutem Grund!

Sie werden gleich erfahren, was unsere zufriedenen Kunden über uns sagen und warum sie immer wieder gerne zu uns kommen: Bei uns steht der Kunde an erster Stelle.
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Natürlich beantworten wir Ihre Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch, bei uns oder auch bei Ihnen zu Hause. Wir sind immer nur einen Anruf entfernt.

Geschäftsführervorsorge ist eine Art von Versicherung, die Geschäftsführern und leitenden Angestellten eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod bietet.

Geschäftsführervorsorge ist wichtig, da sie Geschäftsführern und leitenden Angestellten eine finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod bietet und damit die Fortführung des Unternehmens sicherstellt.

Es gibt verschiedene Arten von Geschäftsführervorsorge, wie z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Krankentagegeldversicherung.

Eine Geschäftsführervorsorge deckt Risiken wie Berufsunfähigkeit, Unfälle und Tod ab, die das Führen des Unternehmens beeinträchtigen können.

Jeder Geschäftsführer und leitende Angestellte sollte eine Geschäftsführervorsorge abschließen, um sich und das Unternehmen im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod abzusichern.

Die Kosten einer Geschäftsführervorsorge hängen von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Art der Versicherung ab.

Eine Geschäftsführervorsorge kann man direkt bei einem Versicherungsunternehmen oder über einen Versicherungsmakler abschließen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem Experten beraten zu lassen.