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Private Altersvorsorge – Steuervorteile durch Vorsorgebeiträge

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Was wichtig ist

Der Staat unterstützt beim Sparen

Gesetzliche Rente, Riester- und Rürup-Verträge – der Staat bietet diverse Förderungen und Steuervorteile, um die private Altersvorsorge zu fördern. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten Ihnen als Vorsorgesparer zur Verfügung stehen und wie Sie von den staatlichen Unterstützungen profitieren können. Ob durch zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rente oder durch gezielte Investitionen in bestimmte Vorsorgeverträge – wir zeigen Ihnen, wo Sie Steuerrabatte nutzen können, um Ihre Altersvorsorge effizient zu gestalten.

Lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Vorsorgeweg für Ihre individuelle Situation finden und von den Steuervorteilen profitieren, die Ihnen der Staat bei der privaten Altersvorsorge bietet. Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie fachkundig und präzise, um Ihre finanzielle Zukunft bestmöglich abzusichern. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine individuelle Beratung.

Das Wichtigste in Kürze: Altersvorsorge und staatliche Förderung

  • Förderung: Der Staat unterstützt Berufstätige beim Aufbau ihrer Altersvorsorge, abhängig von der gewählten Vorsorgeart.
  • Steuervorteil: Sonderzahlungen an die Rentenkasse, Beiträge in Rürup-Verträge und Riester-Beiträge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Betriebliche Vorsorge ermöglicht eine direkte Steuer- und Sozialabgabenersparnis im laufenden Jahr.
  • Auswahl: Vor der Entscheidung für eine Altersvorsorge sollten Sie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen sorgfältig prüfen, um Verträge abzuschließen, die Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
  • Ohne Förderung: Es besteht auch die Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung, zum Beispiel mit dem Pantoffel-Portfolio. Dabei kombinieren Sie Investitionen in ETFs mit sicheren Geldanlagen wie Tages- und Festgeld.

Beiträge als Sonderausgaben:

Die staatliche Förderung für die Altersvorsorge wirkt sich oft bei der Steuererklärung aus. Berufstätige können Riester-Beiträge, Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse und in einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben absetzen. Dadurch verringert sich ihr zu versteuerndes Einkommen, und sie müssen weniger Steuern zahlen.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:

Arbeitnehmer, die in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, müssen nicht auf die Steuererklärung warten, um von der staatlichen Förderung zu profitieren. Bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung können sie davon profitieren. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ab und investiert das Geld in den Vorsorgevertrag. Dadurch sparen die Beschäftigten im Laufe des Jahres bereits Steuern und Sozialabgaben, da weniger von ihrem Bruttogehalt abgezogen wird.

Höhere Grenzen für 2023:

Im Jahr 2023 können Arbeitnehmer bis zu 7.008 Euro jährlich steuerfrei über den Betrieb sparen. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem die maximal geförderten Beitragszahlungen bei 6.768 Euro lagen, ist die Grenze gestiegen. Selbst wenn Arbeitnehmer deutlich weniger einzahlen, können sie durch die betriebliche Vorsorge erhebliche Steuer- und Sozialabgaben einsparen.

Beispiel

Sabrina Hanselmann arbeitet in einer Schneiderei und zahlte 2022 von ihrem Bruttogehalt 2.400 Euro in eine betriebliche Direktversicherung ein. Dadurch konnte sie bei einem Jahresbruttogehalt von 42.000 Euro insgesamt rund 1.103 Euro an Steuern und Sozialabgaben sparen. Ihre Steuerbelastung verringerte sich um 615 Euro, und sie sparte etwa 488 Euro bei den Sozialabgaben.

Im Überblick

Sonderzahlungen an die Rentenversicherung

Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse können zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Eine gesetzliche Änderung im Jahr 2023 ermöglicht es, dass Vorsorgebeiträge bis zu einem Betrag von 26.528 Euro vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden Vorsorgeleistungen bis zu einem Betrag von 25.639 Euro lediglich zu 94 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt.

Für Berufstätige, die neben ihren regulären Rentenbeiträgen zusätzliche freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse vornehmen, ist diese Gesetzesänderung besonders attraktiv. Solche Zahlungen sind zulässig, wenn die Beitragszahler mindestens 50 Jahre alt sind.

Im Grunde genommen werden diese Beiträge dazu verwendet, mögliche Rentenminderungen, die bei einem früheren Renteneintritt anfallen würden, auszugleichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Beitragszahler nach solchen Sonderzahlungen auch tatsächlich frühzeitig in Rente gehen müssen. Sie haben die Option, weiterzuarbeiten, und würden somit eine höhere Rente beziehen.

Einsparungen von mehreren Tausend Euro

Für die Steuererklärung tragen Versicherte die Sonderzahlungen in die Anlage Vorsorgeaufwand ein. Um zu verdeutlichen, welchen Nutzen dies haben kann, haben wir ein Beispiel für 2022 berechnet. Auch wenn in diesem Jahr die Vorsorgebeiträge nicht vollständig steuerlich berücksichtigt wurden, führten sie zu beträchtlichen Einsparungen.

Beispiel

Im Jahr 2022 berechnete die Rentenkasse für die Mitarbeiterin Anja Hauser, dass sie mit einer Sonderzahlung von fast 45.000 Euro die Kürzungen ausgleichen könnte, die bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren anfallen würden. Hauser überwies den ersten größeren Betrag im Jahr 2022. Sie hatte festgestellt, dass ihre jährliche Zahlung an die Rentenkasse 16.339 Euro nicht übersteigen sollte, da sie sonst die Obergrenze für Förderungen überschritten hätte. Aufgrund ihres Bruttogehalts zahlten sie und ihr Arbeitgeber 9.300 Euro obligatorische Beiträge an die Rentenkasse (18,6 % von 50.000 Euro). Zusätzlich konnte sie 16.339 Euro als freiwillige Vorsorgebeiträge absetzen (25.639 Euro minus 9.300 Euro).

Von den maximal zulässigen 25.639 Euro Vorsorgebeiträgen konnten in der Steuererklärung für 2022 jedoch nur 94 % steuerlich geltend gemacht werden, d. h. 24.101 Euro. Hiervon sind 4.650 Euro Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abzuziehen, die von Hausers Arbeitgeber getragen wurden. Somit wurden 19.451 Euro vom Finanzamt als Sonderausgaben für Hauser berücksichtigt. Ergebnis: Mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro sparte Anja Hauser 2022 durch eine Sonderzahlung von 16.339 Euro an die Rentenkasse 4.780 Euro Steuern.

Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Lassen Sie sich informieren, welche Sonderzahlungen für Sie sinnvoll sind und welchen Rentenwert sie haben. Einen Beratungstermin können Sie kostenfrei über die Rufnummer 0 800/10 00 48 00 vereinbaren.

Aufteilung der Sonderzahlungen

Wenn festgelegt ist, welcher Beitrag sinnvoll ist, sollten Versicherte – möglicherweise mithilfe eines Steuerberaters – überlegen, wie hoch die jährliche Zahlung sein sollte, um den Steuervorteil optimal zu nutzen. Es kann oft ratsam sein, die Sonderzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. Es sind jedes Jahr mehrere Einzahlungen möglich.

VIMA GmbH & Co. KG wir beobachten den Markt für Sie

Riester- oder Rürup-Rente?

Die Riester-Rente

Riester-Sparer können jährlich bis zu 2.100 Euro staatlich unterstützt für ihre Altersvorsorge investieren. Diese Unterstützung besteht aus direkten Zulagen und eventuell einem Steuervorteil. Gefördert werden zertifizierte Rentenversicherungen, Investmentfonds, Banksparpläne und Immobilienfinanzierungen.

Anspruchsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Eltern in Elternzeit und Empfänger von Arbeitslosengeld 1. Minijobber qualifizieren sich nur, wenn sie ihre Rentenbeiträge aufstocken. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht können nur profitieren, wenn ihr Partner einen Riester-Vertrag hat und anspruchsberechtigt ist.

Vorteile durch Zulagen

Riester-Sparer können jährlich bis zu 175 Euro Grundzulage und zusätzliche Zulagen für Kinder erhalten. 2023 ist der volle Zulagenbetrag möglich, wenn 4 % des Vorjahreseinkommens in den Vertrag fließen, wobei mindestens 60 Euro selbst beigesteuert werden müssen.

Steuervorteil: 

Das Finanzamt berücksichtigt private Beiträge und Zulagen bis 2.100 Euro als Sonderausgaben. Für verheiratete oder eingetragene Partner kann der Betrag bis zu 4.200 Euro steigen. Bei nur einem anspruchsberechtigten Partner sind es 2.160 Euro.

Berechnung:

Das Finanzamt zieht von den Riester-Beiträgen den Anspruch auf staatliche Zulagen ab und schreibt die Differenz gut. Für den Sonderausgabenabzug sollte die Anlage AV eingereicht werden.

Tipp: Bei Nutzung von Elster sollten zusätzlich die „Zusatzangaben zur Steuerberechnung“ ausgefüllt werden, um die Steuerlast korrekt zu ermitteln.

Beispiele:

  • Renate: Einzelverdienerin mit 54.000 Euro Bruttoeinkommen zahlt 1.925 Euro Riester-Beiträge und erhält 175 Euro Zulage. Ihr gesamter Riester-Vorteil für das Jahr 2022 beträgt 740 Euro (175 Euro Zulage + 565 Euro Steuervorteil).
  • Susanne: Teilzeitverdienerin mit 28.000 Euro Bruttoeinkommen und Mutter von zwei Kindern. Sie kann jährlich bis zu 775 Euro an Zulagen erhalten. Um die vollen Zulagen für 2023 zu bekommen, muss sie 1.120 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Da die Zulagen bereits 775 Euro betragen, muss sie nur noch 345 Euro selbst beisteuern.

 

Rürup-Rente (Basis-Rente)

Im Gegensatz zur Riester-Rente erlaubt die Rürup-Rente 2023 steuerliche Absetzbarkeit für Beiträge bis zu 26.528 Euro. Doch auch hier werden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenkasse, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Jahr leisten, von der maximal absetzbaren Summe abgezogen. Bei Beamten wird ein fiktiver Betrag berücksichtigt, den sie zur gesetzlichen Rentenkasse hätten zahlen müssen, wenn sie nicht beamtet wären. Der verbleibende Betrag kann steuerlich begünstigt in einen Rürup-Vertrag fließen.

Ein weiterer Vorteil 2023: Die Beiträge zur Rürup-Rente können nun zu 100 % steuerlich abgesetzt werden, im Gegensatz zu 2022, wo nur 94 % als Sonderausgaben berücksichtigt wurden.

Beispiel:

2022 verdiente André 60.000 Euro brutto. Gemeinsam mit seinem Arbeitgeber zahlte er 11.160 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung. Unter Berücksichtigung der maximalen Fördergrenze von 25.639 Euro hätte André bis zu 14.479 Euro für die Rürup-Rente steuerlich geltend machen können. Obwohl er 12.000 Euro im Jahr eingezahlt hat, wurden nur 94 % (11.280 Euro) als Sonderausgaben anerkannt. Mit einem Grenzsteuersatz von 37 % sparte André rund 4.174 Euro Steuern.

Tipp: Tragen Sie Ihre Rürup-Beiträge in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ Ihrer Steuererklärung ein.

 

Altersvorsorge ohne staatliche Unterstützung 

Obwohl staatliche Steuervorteile die Altersvorsorge erleichtern, können Riester- und Rürup-Verträge in puncto Flexibilität und Kosten Schwächen aufweisen. Es gibt jedoch Alternativen zur geförderten Altersvorsorge. Eine solche sind ETFs (Exchange Traded Funds). Durch diese können Anleger langfristig attraktive Renditen erzielen. Mit Strategien wie dem „Pantoffel-Portfolio“ von Finanztest wird das Investieren in ETFs durch die Kombination mit sicheren Geldanlagen, etwa Tages- oder Festgeld, vereinfacht.

Hinweis: Bei Kapitalerträgen aus Fonds oder Sparprodukten kümmern sich in der Regel die Banken um die Steuer. In einigen Fällen müssen Anleger jedoch ihre Erträge selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.

Private Rentenversicherungen 

Private Rentenversicherungen wurden einst als attraktive Altersvorsorge geschätzt. Sie boten die Möglichkeit, entweder regelmäßig oder einmalig Geld einzuzahlen, um später eine lebenslange Zusatzrente zu erhalten. Allerdings hat ihre Beliebtheit in den letzten Jahren abgenommen. Der Hauptgrund dafür ist der sinkende Garantiezins, den die Versicherungen gewähren. Außerdem können hohe Abschlusskosten anfallen, die bei solchen Verträgen berücksichtigt werden sollten.