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Private Krankenversicherung – Die Vor- und Nachteile

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Was wichtig ist

Privat versichert: Die Vor- und Nachteile im Überblick

Wenn das verfügbare Geld nicht ausreicht, um die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV) zu zahlen, ist schnelles Handeln erforderlich. Der Standardtarif und der Basistarif können mögliche Lösungen sein, während der Notlagentarif nur als vorübergehende Lösung dient. Ob im Rentenalter oder als selbstständige Einzelperson – es gibt Situationen, in denen es kaum möglich ist, die Beiträge der privaten Krankenversicherung weiterhin zu tragen. Privatversicherte sollten daher schnell handeln, um zu verhindern, dass sich Schulden anhäufen. In einigen Fällen können sogenannte Sozialtarife eine Lösung bieten. Wir erklären, wann der Standardtarif oder Basistarif geeignet sein können, wann jemand im regulären Tarif bleiben kann und in welchen Fällen nur noch der Notlagentarif als Versicherungsoption bleibt. In den Kurzbeschreibungen aller Sozialtarife finden Sie Informationen darüber: Wer ist berechtigt? Wie viel kostet es? Für wen ist es geeignet? Wie kann man wieder in den regulären Tarif wechseln?

Unsere ausführlichen Tabellen zu allen Leistungsbereichen, von Krankenhausleistungen über Arzt- und Zahnarztbehandlungen bis hin zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, zeigen, welche Leistungen jeweils im Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif enthalten sind. Sie vergleichen, was in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist.

Im Überblick

Gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der gesetzlichen Krankenversicherung. Schon allein der Umstand, dass Versicherte keine Mitglieder einer öffentlichen sozialstaatlichen Einrichtung mehr sind, sondern Kunden eines privatwirtschaftlichen Unternehmens, macht den Unterschied deutlich. Wenn man den Schritt in die PKV wagt, sollte man sich über die Unterschiede zwischen den beiden Systemen im Klaren sein.

Kasse oder privat – die Leistungen sind entscheidend

Ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung kann durch höhere Leistungen attraktiv sein, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Auch bei Zahnbehandlungen bieten viele private Tarife höhere Erstattungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings sind nicht alle Leistungen automatisch besser. Bei Psychotherapie oder häuslicher Krankenpflege können viele ältere private Versicherungstarife schlechtere Leistungen aufweisen. Bei der Auswahl eines passenden Angebots sollten Kunden daher darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. In der Regel ist es nicht möglich, den Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu erhöhen.

Private Krankenversicherung – das sollten Sie wissen

  • Pflicht zur Versicherung: Jeder in Deutschland muss für den Krankheitsfall abgesichert sein. Die meisten Menschen sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur wenige dürfen sich privat versichern.
  • Gesetzliche Grenzen: Angestellte können sich nur privat versichern, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 66.600 Euro brutto im Jahr liegt (Stand 2023). Beamte und Selbstständige hingegen dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
  • Teuer für Familien: In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern. Jede Person benötigt einen eigenen Vertrag, für den Beiträge zu zahlen sind. Pro Erwachsenem müssen Sie mit mindestens 500 Euro und pro Kind mit etwa 150 Euro monatlich rechnen.
  • Freie Vertragswahl: Wenn Sie sich privat versichern, haben Sie eine große Auswahl an Angeboten. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass alle wichtigen Leistungen im Vertrag enthalten sind. Daher ist es wichtig, vor Vertragsabschluss einen Vergleich durchzuführen.
  • Rücklagen bilden: Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen im Alter stark an, auch wenn das Einkommen geringer wird. Wenn Sie sich privat versichern, sollten Sie von Anfang an Rücklagen bilden und mehrere Hundert Euro im Monat sparen, um die Beiträge später bezahlen zu können.
  • Schwieriger Rückweg: Privat Versicherte können nicht ohne Weiteres zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr nahezu unmöglich.

Es ist wichtig, sich über die Besonderheiten und finanziellen Auswirkungen der privaten Krankenversicherung im Klaren zu sein, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden. Eine gründliche Recherche und Beratung können dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Wechsel des Versicherers – Problem Vorerkrankungen

Beim Wechsel des Versicherers können Vorerkrankungen ein Problem darstellen, da hohe Zuschläge oder sogar Ausschlüsse vom Versicherungsschutz drohen. Darüber hinaus müssen Privatversicherte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten mehr Papierkram in Kauf nehmen. Sie müssen zunächst alle Arztrechnungen, Therapien und Medikamente selbst bezahlen und dann die Rechnungen bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Es ist generell nicht ratsam, ab Mitte vierzig als Neukunde den Versicherer zu wechseln. Personen, die erst in diesem Alter in die private Krankenversicherung einsteigen, müssen im Rentenalter mit erheblichen Beitragssteigerungen rechnen, da die angesparten Alterungsrückstellungen möglicherweise nicht ausreichen, um den späteren Anstieg der Beiträge abzufedern.

Private Krankenversicherung – Sonderfall Beamte

Für Beamte ist die Entscheidung oft einfacher. Für die meisten von ihnen ist die private Krankenversicherung aus finanziellen Gründen sinnvoller als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Dienstherr beteiligt sich mit der Beihilfe an den Behandlungskosten, beispielsweise zu 50 Prozent bei ledigen Bundesbeamten. Um die verbleibenden Kosten abzudecken, ist es am besten, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Wenn sich ein Beamter gesetzlich krankenversichern würde, müsste er den gesamten Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlen. Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt, beteiligen sich der Bund und die meisten Bundesländer nicht an den Versicherungsbeiträgen ihrer Beamten. Lediglich in Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen können Neubeamte wählen, ob sie anstelle der Beihilfe einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung erhalten möchten. In anderen Bundesländern wird auch darüber diskutiert, Beamten in Zukunft diese Möglichkeit anzubieten.

Angestellte und Selbstständige sollten genau überlegen

Die Entscheidung ist schwieriger für Angestellte und Selbstständige. Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Im Rentenalter erhalten sie einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger. Dieser deckt jedoch nicht mehr die Hälfte des zu zahlenden Beitrags ab, sondern nur einen geringen Anteil.

Selbstständige müssen sowohl während ihrer aktiven Berufstätigkeit als auch im Rentenalter alle Kosten selbst tragen. Aus diesem Grund kann es sich für sie lohnen, trotz der anfänglich höheren Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben. Seit 2019 ist die gesetzliche Krankenversicherung für gering verdienende Selbstständige günstiger, da niedrigere Mindestbeiträge gelten. Welche Möglichkeiten Existenzgründer und andere Solo-Selbstständige haben, wird im Special „Gesetzliche Krankenversicherung“ beschrieben.

Hohe Kosten für Familien: Arbeitnehmer und Selbstständige sollten ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung gut überlegen, wenn sie in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige haben. In der privaten Krankenversicherung fallen für jedes Familienmitglied zusätzliche Beiträge an, was teuer werden kann.

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Übersicht

Aspekt Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Zugang Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann aufgenommen werden. Private Versicherungen können Kunden ablehnen, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen. Im Basistarif besteht jedoch eine Annahmepflicht.
Wechsel Ein Wechsel zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist jederzeit möglich. Ein Wechsel des Versicherungsunternehmens ist eingeschränkt, insbesondere für ältere und kranke Personen. Dies ist nur im Basistarif möglich.
Beiträge Gleicher Beitrag für alle Altersgruppen und Gesunde Kinder und Ehepartner bzw. Lebenspartner ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.
Beiträge nach dem Einkommen der Versicherten, jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag.
Personen, die älter sind, höhere Beiträge zahlen müssen. Zudem können Beitragsanpassungen bei einer langen Vertragsdauer stärker ausfallen.
Personen mit bestehenden Krankheiten bei Vertragsabschluss können zusätzlich Risikozuschläge für diese Krankheiten zahlen.Für jede versicherte Person, auch für Kinder, muss ein Beitrag bezahlt werden.Beiträge nach Eintrittsalter, Umfang der Leistungen und Gesundheitszustand bei Abschluss.
Leistungen Art und Umfang der medizinischen Leistungen sind gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich.Behandlungen und Medikamente bargeldlos über die Versichertenkarte. Dabei müssen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen geleistet werden.

Viele Leistungen sind budgetiert, z. B. pauschale Vergütung der Ärzte, Arzneimittel-Richtgrößen.

Leistungen können per Gesetz gestrichen oder geändert werden

Leistungen variieren je nach Versicherungsunternehmen und Tarif.Behandlungen und Medikamente müssen zunächst selbst bezahlt und anschließend zur Erstattung bei der Versicherung eingereicht werden.

Keine Ausgabengrenzen. Ärzte und Krankenhäuser rechnen pro Behandlung mit dem Patienten ab.

Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht ohne Weiteres gestrichen werden. Sie werden bis ans Lebensende garantiert

Recht im Streitfall Widerspruch kostenlos möglich. Klageverfahren erfolgen nach dem Sozialrecht. Geringeres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten sind gesetzlich begrenzt
Im Falle eines Gerichtsverlusts trägt der Versicherte nur seine eigenen Kosten, nicht die der Krankenversicherung
Es besteht kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klagen werden nach dem Zivilrecht eingereicht. Höheres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert ohne Begrenzung.
Im Falle eines Gerichtsverlusts trägt der Versicherte alle eigenen Kosten sowie die Kosten der gegnerischen Partei, einschließlich möglicherweise teurer Gutachten.