Wenn es um den Bereich der Versicherungen geht, suchen viele Personen den Rat von Experten. Dies können Versicherungsvertreter, Versicherungsberater oder Versicherungsmakler sein. Traditionell finden Sie Versicherungsmakler in lokalen Bürogebäuden, aber heute bieten viele auch digitale Dienstleistungen an, beispielsweise durch Apps wie Clark. Bei der Nutzung von Portalen wie Check24 oder Verivox kann es ebenfalls passieren, dass man mit einem Versicherungsmakler in Kontakt kommt.
Es ist essenziell zu verstehen, dass jede dieser Berufsgruppen spezifische Aufgaben und Verpflichtungen hat. Für Verbraucher ist die Kenntnis über diese Unterschiede von Vorteil.
Hinweis: Der Einsatz eines Versicherungsexperten ist nicht immer erforderlich. Es ist oft möglich, direkt bei einer Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abzuschließen, wodurch man die Möglichkeit hat, aus den besten Angeboten am Markt zu wählen.
Das Wort „Versicherungsvermittler“ bezeichnet generell Personen, die als Verbindung zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Kunden agieren. Aktuelle Daten aus dem Vermittlerregister (Stand: Januar 2023) zeigen etwa 190.700 eingetragene Versicherungsvermittler. Zu dieser Gruppe zählen Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater.
Versicherungsvertreter und -makler erhalten ihre Bezahlung direkt vom Versicherer. Während man bei Versicherungsvertretern von einer „Provision“ spricht, bezeichnet man diese bei Maklern als „Courtage“. Hierbei variieren die Zahlungen je nach Versicherungsunternehmen und Art des vermittelten Vertrags. Beispielsweise kann die Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung höher vergütet werden als die einer Reisekranken- oder Haftpflichtversicherung. Auch für die laufende Betreuung und Aktualisierung bestehender Verträge erhalten sie eine Vergütung.
Versicherungsberater sind einzigartig insofern, als sie direkt von ihren Kunden und nicht von Versicherungsunternehmen bezahlt werden. Sie arbeiten unabhängig und stellen ihre Dienste meist stundenbasiert in Rechnung.
Jeder, der Versicherungen vermittelt und berät, hat rechtliche Verpflichtungen:
Versicherungsvertreter stellen die umfangreichste Gruppe unter den Vermittlern dar. Sie vertreten entweder ausschließlich ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder agieren als Mehrfachvertreter für verschiedene Gesellschaften.
Diese Vertreter bieten Versicherungsprodukte an, betreuen bestehende Verträge und beraten Kunden dazu. Sie unterscheiden sich von Versicherungsmaklern, da sie direkt von Versicherungsgesellschaften beauftragt werden und somit für diese agieren.
Kurzüberblick: Versicherungsvertreter handeln im Namen einer oder mehrerer Versicherungsgesellschaften und bringen lediglich deren Produkte an die Kunden. Aktuell (Stand: Januar 2023) gibt es etwa 109.900 Vertreter, die direkt an ein Unternehmen gebunden sind, sowie 28.600 mit einer eigenen Lizenz.
Vergütung: Diese Vertreter werden durch Provisionen für die Vermittlung neuer Versicherungsverträge und die Betreuung bestehender Verträge vergütet. Diese Provisionen sind bereits in den Versicherungsprämien enthalten.
Qualifikation: Gebundene Versicherungsvertreter müssen im Gegensatz zu freien Vertretern keine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen. Es genügt, wenn in der Versicherungsgesellschaft ausreichend bevollmächtigte Personen (z. B. Geschäftsführer oder Prokuristen) den Sachkundenachweis erbringen.
Haftung bei Fehlberatung: Sollte einem Kunden durch eine inkorrekte Beratung ein Schaden entstehen, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Haftung für gebundene Vertreter. Unabhängige Vertreter hingegen haften persönlich und sind daher verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Vertragsbetreuung: Die fortlaufende Betreuung, beispielsweise im Falle eines Schadens, ist im Service inbegriffen und wird dem Kunden nicht zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Interessenkonflikten sind die Vertreter jedoch den Interessen der Versicherungsgesellschaft verpflichtet.
Betreuung aller Kundenverträge: Versicherungsvertreter kümmern sich um die Verträge, die Kunden bei „ihren“ Versicherungsgesellschaften abgeschlossen haben.
Im Gegensatz zu Versicherungsvertretern sind Versicherungsmakler nicht an ein spezifisches Versicherungsunternehmen gebunden. Das ermöglicht es ihnen, aus einem breiteren Spektrum von Angeboten zu wählen. Manchmal verhandeln sie für ihre Kunden sogar günstigere Tarife oder bessere Leistungspakete als üblicherweise verfügbar. Zudem übernehmen Makler oft die Betreuung aller bestehenden Verträge eines Kunden und weisen bei Veränderungen auf erforderliche Vertragsanpassungen hin.
Die Bezeichnung „Versicherungsmakler“ hat eine klare rechtliche Bedeutung. Der Bundesgerichtshof sieht den Makler als „treuhänderischen Sachwalter des Versicherungsnehmers“. Mit einem Mandat ausgestattet, vertreten sie in erster Linie die Interessen ihrer Kunden – und das gilt sowohl für traditionelle als auch für digitale Makler, die beispielsweise über Apps oder Vergleichsportale agieren.
Kurzüberblick: Versicherungsmakler analysieren und vermitteln Offerten von mehreren Versicherungsgesellschaften. Mit einer Vollmacht können sie im Namen ihrer Kunden Versicherungsverträge abschließen, ändern oder kündigen. Aktuell gibt es circa 46.500 registrierte Versicherungsmakler (Stand: Januar 2023).
Vergütung: Versicherungsmakler werden in der Regel durch Courtagen von den Versicherungsgesellschaften für die Vermittlung neuer Policen und die fortlaufende Kundenbetreuung entlohnt, was bereits in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigt ist. Ob Makler zudem für bestimmte Dienstleistungen Honorare von Kunden verlangen dürfen, ist Gegenstand von Debatten.
Qualifikationsnachweis: Versicherungsmakler sind verpflichtet, eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu bestehen und sich kontinuierlich fortzubilden. In größeren Maklerunternehmen genügt es, wenn eine ausreichende Anzahl bevollmächtigter Personen (z. B. Geschäftsführer) den Sachkundenachweis erbringen.
Haftung bei Fehlberatung: Bei Schäden, die durch fehlerhafte Beratung verursacht wurden, haften Makler persönlich. Hierfür ist eine Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Vertragsbetreuung: Makler bieten fortlaufende Unterstützung, z. B. im Schadensfall, ohne dass den Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Bei Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft vertreten sie konsequent die Interessen ihrer Mandanten.
Betreuung aller Kundenverträge: In der Regel sind Versicherungsmakler mit einer umfassenden Vollmacht ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, alle Versicherungsverträge eines Kunden zu verwalten und diese im Namen des Kunden zu modifizieren, neu abzuschließen oder zu beenden.
Versicherungsberater, auch „unabhängige Versicherungsberater“ genannt, stehen in deutlichem Gegensatz zu Versicherungsvertretern und -maklern. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, neutral und unabhängig zu beraten, ohne direkt Versicherungspolicen zu verkaufen. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, den Kunden objektiv und basierend auf dessen Bedürfnissen zu beraten.
Kurzüberblick: Unabhängige Versicherungsberater haben keine Bindung oder Geschäftsbeziehung zu Versicherungsgesellschaften. Ihre Loyalität liegt ausschließlich beim Kunden. Sie analysieren und vergleichen Versicherungsangebote, können aber auch Verträge vermitteln. Aktuell sind in Deutschland ungefähr 333 Versicherungsberater tätig (Stand: Januar 2023).
Honorar: Im Gegensatz zu Vertretern und Maklern erhalten Versicherungsberater ihre Vergütung direkt vom Kunden in Form eines Honorars. Falls in einem Versicherungsbeitrag eine Provision enthalten ist, muss diese in der Regel an den Kunden zurückgezahlt werden. In der Praxis gibt es hier jedoch manchmal Unstimmigkeiten.
Qualifikationsnachweis: Auch Versicherungsberater müssen eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer bestehen und sich stetig fortbilden. In Unternehmen, die Versicherungsberatung anbieten, genügt es, wenn eine ausreichende Anzahl bevollmächtigter Personen (z. B. Geschäftsführer) den Sachkundenachweis erbringt.
Haftung bei Fehlberatung: Wie Makler haften auch Versicherungsberater persönlich für Schäden, die durch eine Fehlberatung entstanden sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich.
Vertragsbetreuung: Für die fortlaufende Unterstützung im Vertragsverhältnis, etwa bei Schadensfällen, wird dem Kunden meist ein Honorar in Rechnung gestellt – ähnlich wie für eine erneute Beratung. Im Falle von Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft setzen sich Versicherungsberater für die Interessen ihrer Kunden ein.
Betreuung aller Kundenverträge: Versicherungsberater werden in der Regel für spezifische Anfragen oder Themen konsultiert. Dies kann mehrere Versicherungsbereiche abdecken, jedoch bieten sie normalerweise keine kontinuierliche Betreuung aller Versicherungsverträge eines Kunden an.
Mit dieser Vorbereitung und aktiven Teilnahme können Sie dazu beitragen, dass die Versicherungsberatung zu Ihren Gunsten verläuft und Ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden.